Versicherung/Steuern/Bankwesen

Unter den folgenden Punkten finden Sie Informationen zum Versicherungs-, Steuer- und Bankwesen in Österreich. 

Kranken-/Unfall-/Pensionsversicherung in Österreich

In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
- die Pflichtversicherung (garantiert die erforderliche medizinische Behandlung, nicht gewinnorientiert)
- die Zusatz- oder Privatversicherung (bietet Zusatzleistungen, wie etwa Einbettzimmer,  gewinnorientiert, da durch private Versicherungsunternehmen angeboten)

Pflichtversicherung

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jede/r unselbständig Beschäftigte auch krankenversichert ist, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2013: € 386,80/Monat) überschreitet. Gesetzlich geregelt ist die Krankenversicherung im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und in weiteren „Sondergesetzen“ (B-KUVG, GSVG, BSVG, NVG). Außerdem unterliegen auch Arbeitslose und PensionistInnen der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Informationen zur Mitversicherung von Angehörigen finden Sie hier.
Den Krankenversicherungsträger selbst kann man nicht auswählen, da er von der jeweiligen Dienstgeberin bzw. vom jeweiligen Dienstgeber und dessen bzw. deren Standort abhängig ist. Für Angestellte der Universitäten kommt die Versicherung der öffentlichen Bediensteten (BVA) zu tragen. Sonst  gibt es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK), welche für die in der Privatwirtschaft tätigen Menschen zuständig ist. Die größte Krankenkasse ist die Wiener Gebietskrankenkasse. Daneben existieren eigene Krankenkassen beispielsweise für öffentlich Bedienstete, EisenbahnerInnen oder Bäuerinnen und Bauern. UnternehmerInnen und Selbständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken-, unfall- sowie pensionsversichert. Träger dieser Versicherung sind die jeweils zuständigen Krankenkassen: Einen umfassenden Überblick über Träger und Krankenkassen in Österreich finden Sie u.a. hier.
Die Versicherungsbeiträge werden bei unselbständig Erwerbstätigen direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit dem Anteil, den die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber zu tragen hat, bei der Krankenkasse eingezahlt. Selbständige und Selbstversicherte haben den Beitrag zur Gänze selbst zu tragen.

Detaillierte Informationen über die österreichische Sozialversicherung finden Sie auf der offiziellen Website.

Privatversicherung

Zusätzlich zur Pflichtversicherung können bei einem Versicherungsunternehmen verschiedene private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.
Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherungen inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen. 

Unfallversicherung 

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist die soziale Unfallversicherung für Erwerbstätige, Schüler/Schülerinnen und Studierende, zahlreiche freiwillige Hilfsorganisationen und Lebensretter. In der sozialen Unfallversicherung gibt es zwei Leistungsfälle: den Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Weitere Informationen finden Sie hier: www.auva.at  

Gesetzliche Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherungsanstalt bietet internationale Sprechtage an, wo Sie sich über Ihren Pensionsanspruch informieren können.

Versicherungen für den Privatbereich (Wohnen, Auto)

- Wer braucht welche Versicherung? Information der Arbeiterkammer 
- Verband der Versicherungsmakler
- Versicherungsverband Österreich: Mitgliederverzeichnis 
  

Steuern in Österreich

Allgemeine Informationen zur Lohn- und Einkommenssteuer
Allgemeine Informationen zur Lohn- und Einkommenssteuer in Österreich finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen. 
Wichtige Tipps zu kostenlosen Serviceleistungen oder zu Steuerbegünstigungen erhalten Sie hier  

Information von Euraxess Austria über das österreichische Einkommenssteuergesetz für ForscherInnen (englisch).

Bankwesen

Wie lege ich ein Konto an? 
Um in Österreich ein Konto zu eröffnen, benötigt man den eigenen Reisepass und einen Wohnsitz in Österreich – wobei es keine Rolle spielt, ob man hier mit erstem oder zweitem Wohnsitz gemeldet ist. Neben dem Mitbringen der Papiere (Reisepass, ggf. Meldezettel) und dem persönlichen Erscheinen ist nichts Weiteres erforderlich. Nähere Informationen finden Sie hier 

Einen Überblick über die besten Bankkonditionen im Vergleich bietet beispielsweise die Kammer für Arbeiter und Angestellte





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